Bewaffnetes Räuberduo überfiel zwei Supermärkte - Haupttäter zu langer Haftstrafe verurteilt
NEUE INFOS / Verurteilter beschwert sich lautstark über Strafmaß / Mitangeklagter kommt mit Bewährung davon
Wegen schwerer räuberischer Erpressung sind am Donnerstag zwei junge Männer vom Amtsgericht Osnabrück verurteilt worden. Der 20-jährige Hauptangeklagte muss 3 Jahre und 4 Monate in Haft - wegen seines Vorstrafenregisters und weil er die vorgeworfenen Taten in seiner Bewährungszeit verübte. Nach dem Urteil beschwerte sich der Jugendliche lautstark über das Strafmaß und pöbelte gegen seinen Mitangeklagten (19), der mit einer Bewährungsstrafe davonkam. Dieser muss 3 Jahre lang "sauber" bleiben, 200 Sozialstunden leisten und eine Therapie gegen seine Spielsucht antreten, sonst muss er zwei Jahre ins Gefängnis.
Die beiden hatten laut Staatsanwaltschaft am 14.11.2009 einen Supermarkt in Osnabrück überfallen - maskiert und mit einer Soft-Air-Waffe bewaffnet. Dabei erbeuteten sie rund 10.000 Euro. Ähnlich seien die Angeklagten am 27.11.2009 vorgegangen und hätten in einem Supermarkt in Georgsmarienhütte ebenfalls rund 10.000 Euro erbeutet.
Wir haben die Bilder und O-Töne:
- Angeklagter sitzt neben Verteidiger, unterhält sich mit ihm
- Angeklagter in diversen Einstellungen
- Akten liegen auf Tischen
- Pressevertreter macht Notizen
- Gericht betritt den Saal, Verhandlung wird eröffnet
- Vorsitzende am Richterpult, Schwenk zu Angeklagten
- Außenbilder des Amtsgerichtes
- weitere Schnittbilder
- O-Töne von Dr. Ingo Frommeyer (Pressesprecher Amtsgericht Osnabrück) - sinngemäß: ...Jugendschöffengericht verhandelt schwere räuberische Erpressung .. 19- und 20-jährige Täter aus Osnabrück und Verden angeklagt .. einer ist in U-Haft, der andere auf freiem Fuß .. geht um 2 Fälle, in denen unter vorgehaltener Waffe Geld erpresse wurde .. Beute je 10.000 Euro .. ein Raub wurde eingeräumt (Achtung: 1. Raub wurde eingeräumt, nicht 2. wie im O-TON angegeben) .. Gericht muss sich fragen, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt .. Jugendstrafe mindestens 6 Monate .. beide sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten .. der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, sogar auf Bewährung .. bei Erwachsenenstrafrecht von 3 bis 15 Jahren .. Amtsgericht kann jedoch nur Strafe bis zu 4 Jahren verhängen .. Täter wurden durch Zeugenaussagen überführt .. sind in beiden Fällen geflohen .. 1. Fall wurde eingeräumt, 2. Fall wird bestritten .. heute sollen 10 Zeugen
gehört werden, es soll heute bereits mit einem Urteil gerechnet werden ..
- MATERIAL IN LEIPZIG ABRUFBAR - AUCH ALS DOWNLOAD VOM TNN-VIDEOSERVER!
- VORSCHAUVIDEO in Kürze auf www.telenewsnetwork.de
- DER ANGEKLAGTE MUSS IN ALLEN EINSTELLUNGEN UNKENNTLICH GEMACHT WERDEN!
- WIR HABEN (als separates Angebot mit Dok-Id 32471) AUCH DAS ARCHIVMATERIAL VOM ÜBERFALL AM 14.11.2009!
DOK-ID: 35158
TeleNewsNetwork GmbH & Co. KG
in Zusammenarbeit mit:
DNF Medienges. mbH und freien TV-Produzenten
newsdesk-hotline: 07 00 / 85 33 58 00
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen