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Mittwoch, 28. April 2010

NI: Raser klagt gegen Tempolimit auf der Autobahn - Klage abgewiesen

Niedersachsen / Hannover 2010-04-27 12:51:15

Raser klagt gegen Tempolimit auf der Autobahn - Klage abgewiesen

NEUE INFOS, BILDER, TÖNE!

Das Verwaltungsgericht Hannover beschäftigte sich heute mit der Klage eins Autofahrers gegen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der A2. Der Mann aus Schleswig-Holstein ist beruflich viel auf der Autobahn nach NRW unterwegs und ärgert sich schon seit Jahren, dass er in Niedersachsen immer wieder durch Tempolimits ausgebremst wird. Der Kläger behauptet, dass aufgrund der Gefahrenlage dort kein Tempolimit notwendig sei. Er fühle sich deshalb in seinen Grundrechten verletzt und forderte eine Freigabe der Autobahn zwischen Garbsen und Landesgrenze NRW (38 km). Allerdings wurden vor kurzem neue Verkehsbeeinflussungsanlagen (VBA) installiert, die die Geschwindigkeitsbegrenzungen abhängig vom aktuellen Verkehrsfluss steuern. Die Klage des Mannes wurde dadurch teilweise nichtig - den gegen die VBA müsste er gesondert klagen. Aber für die verbleibenden 6 Kilometer, auf denen noch klassische stationäre Verkehrsschilder das Tempo limitieren, wollte der Mann weiterhin unbeschränkte Fahrt
durchsetzen. Das Gericht gab dem Mann nur in einem Detail recht: Zwischen Garbsen und Wunstorf gäbe es einen kleinen Abschnitt, an dem das Tempo unnötig stark beschränkt ist. Obwohl die Klage insgesamt abgewisen wurde, muss er somit nicht die vollen Prozesskosten übernehmen.

Wir haben die Bilder und O-Töne:

- Kläger steht vor Gerichtsgebäude
- Außenansicht Gerichtsgebäude
- Schriftzug "Verwaltungsgericht"
- Zuschauer und Journalisten im Saal
- Kläger im Saal
- Gericht kommt herein
- weitere Schnittbilder
- O-Töne von Christopher Schmidt (Kläger) - sinngemäß: ...es gibt keine ausreichende Begründung für das Tempolimit auf der A2...Gefahrenlage rechtfertigt das Tempolimit nicht...
- Kläger verlässt Gerichtsgebäude
- NEU:
- O-Töne von Christopher Schmidt (Kläger, nach dem Urteil) - sinngemäß: ...war zu erwarten...sehe mich aber bestätigt, da mir das Gericht teilweise Recht gegeben hat...Beschilderung war in einem Teilbereich der Autobahn nicht gerechtfertigt...somit muss ich nicht die vollen Gerichtskosten übernehmen...
- O-Töne von Antje Niewisch-Lennartz (Gerichtssprecherin) - sinngemäß: ...Klage abgewiesen...Tempolimit ist angemessen...ein Streckenabschnitt war jedoch unnöttig stark reduziert...deshalb Kostenübernahme...
- MATERIAL IN HANNOVER ABRUFBAR!

DOK-ID: 35123

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