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Freitag, 30. April 2010

NI: Prozess Bewaffnetes Räuberduo überfiel zwei Supermärkte - 20.000 Euro Beute

Niedersachsen / Osnabrück 2010-04-29 08:34:27

Prozess: Bewaffnetes Räuberduo überfiel zwei Supermärkte - 20.000 Euro Beute

BILDER, TÖNE, NEUE INFOS!

Wegen schwerer räuberischer Erpressung müssen sich am Donnerstag zwei junge Männer vor dem Amtsgericht Osnabrück verantworten. Sie sollen am 14.11.2009 einen Supermarkt in Osnabrück überfallen haben - maskiert und mit einer Soft-Air-Waffe bewaffnet. Dabei erbeuteten sie laut Anklage rund 10.000 Euro. Ähnlich seien die Angeklagten am 27.11.2009 vorgegangen und hätten in einem Supermarkt in Georgsmarienhütte ebenfalls rund 10.000 Euro erbeutet. Zur Hauptverhandlung hat das Gericht insgesamt 10 Zeugen geladen.

Der Überfall vom 14.11. wurde mittlerweile eingeräumt; der zweite jedoch bestritten. Den jungen Männern (19 und 20 Jahre alt) drohen empfindliche Haftstrafen, da beide schon polizeilich in Erscheinung getreten waren. Der eine hatte die Taten sogar während seiner Bewährungszeit verübt! Er sitzt derzeit in U-Haft. Wenn die beiden nach Jugendstrafrecht verurteilt werden, könnte das Strafmaß jedoch sinken.

Wir haben die Bilder und O-Töne:

- Angeklagter sitzt neben Verteidiger, unterhält sich mit ihm
- Angeklagter in diversen Einstellungen
- Akten liegen auf Tischen
- Pressevertreter macht Notizen
- Gericht betritt den Saal, Verhandlung wird eröffnet
- Vorsitzende am Richterpult, Schwenk zu Angeklagten
- Außenbilder des Amtsgerichtes
- weitere Schnittbilder


- O-Töne von Dr. Ingo Frommeyer (Pressesprecher Amtsgericht Osnabrück) - sinngemäß: ...Jugendschöffengericht verhandelt schwere räuberische Erpressung .. 19- und 20-jährige Täter aus Osnabrück und Verden angeklagt .. einer ist in U-Haft, der andere auf freiem Fuß .. geht um 2 Fälle, in denen unter vorgehaltener Waffe Geld erpresse wurde .. Beute je 10.000 Euro .. ein Raub wurde eingeräumt (Achtung: 1. Raub wurde eingeräumt, nicht 2. wie im O-TON angegeben) .. Gericht muss sich fragen, ob Erwachsenen- oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt .. Jugendstrafe mindestens 6 Monate .. beide sind bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten .. der Angeklagte, der in Untersuchungshaft sitzt, sogar auf Bewährung .. bei Erwachsenenstrafrecht von 3 bis 15 Jahren .. Amtsgericht kann jedoch nur Strafe bis zu 4 Jahren verhängen .. Täter wurden durch Zeugenaussagen überführt .. sind in beiden Fällen geflohen .. 1. Fall wurde eingeräumt, 2. Fall wird bestritten .. heute sollen 10 Zeugen
gehört werden, es soll heute bereits mit einem Urteil gerechnet werden ..
- MATERIAL IN LEIPZIG ABRUFBAR - AUCH ALS DOWNLOAD VOM TNN-VIDEOSERVER!
- VORSCHAUVIDEO in Kürze auf www.telenewsnetwork.de
- DER ANGEKLAGTE MUSS IN ALLEN EINSTELLUNGEN UNKENNTLICH GEMACHT WERDEN!
- WIR HABEN (als separates Angebot mit Dok-Id 32471) AUCH DAS ARCHIVMATERIAL VOM ÜBERFALL AM 14.11.2009!

DOK-ID: 35158

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